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Vorsorge-Ultraschalluntersuchungen

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Grundsätzlich sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, in der 9. bis 12. Woche, 19. bis 22. Woche und in der 29. bis 32. Woche. Bei diesen Untersuchungen ergeben sich manchmal Auffälligkeiten, die einer weiteren Abklärung durch einen Ultraschallspezialisten bedürfen.

Ersttrimester-Ultraschallscreening
(ETS oder NT-Screening)

 

Nachdem Ihre Frauenarztin/Ihr Frauenarzt im 1. Ultra- schall (6. – 12. SSW) die frühe Schwangerschaft bei Ihnen festgestellt hat, kann es sinnvoll sein, ein NT- Screening durchzuführen. Es dient u.a. der Risikoabschätzung von Chromosomenstörungen und auch zum Ausschluss von Fehlbildungen.

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Hierbei wird ein ausführlicher Ultraschall des Feten in der 12. – 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Dabei wird die Dicke des kindlichen Nackens gemessen und der Nasenbeinknochen dargestellt. Fehlt der Nasenbeinknochen und/oder ist die Nackendicke verbreitert, besteht ein höheres Risiko auf eine Störung der Verteilung der Chromosomen (Erbinformation), einen Herzfehler oder andere, noch weiter zu untersuchende Störungen.

Zusätzlich kann zu diesem Zeitpunkt durch eine Blutuntersuchung die Bestimmung von zwei Blutwerten notwendig sein.

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Diese Untersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und muss somit selbst bezahlt werden.

Fehlbildungsausschlußdiagnostik, Farbdopplersonographie und Fetale Echokardiographie
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Diese Untersuchungen werden meist als Zweittrimesterscreening oder Feindiagnostik bezeichnet und finden in der Regel zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche statt. Hierbei wird der Fetus von „Kopf bis Fuß“ untersucht. Ziel ist es, eventuelle Fehlentwicklungen der Organe erkennen. Falls sich Auffälligkeiten feststellen lassen, schließen sich weitere detaillierte Untersuchungen an. Da die allermeisten Feten jedoch keine Fehlbildungen aufweisen, trägt diese Untersuchung zu einer großen Beruhigung der Eltern bei.

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Bei der Doppleruntersuchung werden Blutgefäße der Mutter und des Feten untersucht, dadurch kann die Versorgung der Gebärmutter und des Feten beurteilt werden.

So kann rechtzeitig eine Wachstumsstörung des Feten oder eine beginnende Gestose erkannt werden.

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Bei der Echokardiographie (Herzunterschuchung durch Ultraschall) wird das Herz in allen Ebenen mit und ohne Farbdoppler untersucht. Bei erkanntem Herzfehler ist es besonders wichtig, die weitere Schwangerschaft und Geburt zu planen.

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Nichtinvasiver Pränataltest (NIPT)
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Bei diesem Test handelt es sich um eine neue Methode zur Erkennung von kindlichen Chromosomenstörungen (Trisomie 13, 18, 21) aus dem mütterlichen Blut. Er kann ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

3D/4D Sonographie

Diese Untersuchung ist eine Selbstzahlerleistung, zwischen der 26. – 36. Schwangerschaftswoche, bei der  schöne, realitatsnahe Bilder vom Feten gemacht werden.

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